Derjenige, der nach der aktuellen Rechtsprechung eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Die Verkehrssicherheitsüberprüfung ist eine Notwendigkeit zur Feststellung und Beseitigung von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadenersatzansprüchen führen kann.
Bäume sind von hohem Wert für das Orts- und Landschaftsbild, sowie für das Kleinklima und sie üben eine Wohlfahrtswirkung auf die Menschen aus.
Dieser Wert ist durch verfrühten Austausch langfristig nicht ersetzbar, daher ist eine entsprechende Kontrolle und Pflege der Bäume unerlässlich.
Die Baum-Sichtkontrolle (Regelkontrolle) ist eine sorgfältige, äußere und fachkundige Besichtigung des Baumes vom Boden aus. Sie dient zur Überprüfung der Verkehrssicherheit und Gesundheit des Gehölzes.
Die Regelkontrolle umfasst:
die Baumzustandserfassung
die Beurteilung der erhobenen Merkmale
den Vorschlag notwendiger Maßnahmen
und die Erstellung eines Prüfprotokolls